Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Nutzung von Openbikebox (Fahrradboxen und Stellplätze in Sammelabstellanlagen), alle nachstehend Anlage/n genannt.

Stand 12/2020

1. Allgemeines

  1. Die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln die Benutzung und Überlassung der von den Kommunen an die Openbikebox (im Folgenden auch: Vermieterin) bereitgestellten Anlagen durch die Nutzer (im Folgenden auch: Mieter). Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen werden mit der Buchung durch den Nutzer anerkannt. Bei Abänderung einzelner Klauseln dieser Bedingung bleiben die übrigen unverändert in Kraft.
  2. Die Anlage dient dem sicheren Abstellen von Fahrrädern in einer vor Witterungseinflüssen geschützten Umgebung.

2. Registrierung und Datenschutz

  1. Um die Buchung eines Platzes in der Anlage durchführen zu können, ist eine vorherige Registrierung erforderlich.
  2. Sie können unsere Datenschutzerklärung dem Impressum unter www.openbikebox.de entnehmen.

3. Buchungsvorgang und Vertragsschluss

  1. Die Buchung erfolgt dergestalt, dass der Mieter über das Onlinebuchungssystem einen Platz in der Anlage auswählt und die Auswahl bestätigt. Die Buchung ist ausschließlich über dieses Onlinebuchungssystem der Vermieterin möglich.
  2. Die Buchung des ausgewählten Platzes in der Anlage ist nur möglich, falls dieser verfügbar ist. Die erfolgreiche Buchung stellt ein Angebot an die Vermieterin zum Abschluss eines Mietvertrages dar. Bei Boxen entspricht der Platz der ausgewählten Box. In den Sammelabstellanlagen ist die Platzwahl frei, auch wenn für den Buchungsvorgang und den Zutritt zu den Anlagen eine Platznummer vergeben wird.
  3. Nach erfolgreicher Buchung erhält der Mieter einen Zugangs- und Registrierungscode für einen Platz in der Anlage. Dieser wird per E-Mail versendet. Die Versendung des Codes erfolgt in der Regel unmittelbar nach der Buchung. Mit der Versendung dieses Codes kommt ein Mietvertrag zwischen der Vermieterin und dem Mieter zu den untenstehenden Bedingungen zustande. Der Zugangscode ist entweder eine Folge von mehrstelligen Zahlen-Codes oder Codes zur Aktivierung einer Chipkarte als Zugangsmedium. Im weiteren Text wird der (Zugangs)Code synonym für den Zugang mit PIN-Code und mit Chipkarte verwendet.
  4. Die Miete ist im Voraus für die gesamte Mietzeit zu entrichten. Die möglichen Zahlungsarten werden dem Mieter im Buchungsprozess aufgezeigt. Die Einleitung des Zahlungsvorgangs erfolgt während des Buchungsvorgangs und vor Versendung des Registrierungscodes.
  5. Die entrichtete Miete wird über das Onlinebuchungssystem durch den gewählten Standort der Stadt zugeordnet und mit dieser bzw. mit einem für die Stadt tätigen Dienstleister verrechnet.

4. Rechnungsstellung

Der Mieter stimmt zu, dass er die Rechnung elektronisch erhält und dass ihm diese Rechnung an die von ihm eingegebene E-Mail-Adresse übermittelt wird. Eine Rechnung in Papierform kann durch den Mieter angefordert werden. Die Rechnungsstellung erfolgt innerhalb von 14 Tagen nach der Buchung, bei Anforderung einer Rechnung in Papierform 14 Tage nach Erhalt dieser.

5. Widerrufsrecht

Dem Mieter steht das folgende Widerrufsrecht zu:

WIDERRUFSRECHT:

Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angaben von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen.

Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses.

Dieses Widerrufsrecht ist ausgeschlossen bei Kurzzeitbuchungen kleiner 3 Monate.

Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns (Openbikebox, c/o productpartners, Turnhallestrasse 25, 77654 Offenburg, Telefonnummer 0160 97983800, E-Mail info@openbikebox.de) mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter Brief, oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist.

Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.

FOLGEN DES WIDERRUFS:

Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über den Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.

ENDE DER WIDERRUFSBELEHRUNG

6. Dauer des Vertragsverhältnisses

  1. Mit Versenden des Zugangs- und Registrierungscodes wird dem Mieter ein Platz in der Anlage zur Verfügung gestellt. Der Platz in der Anlage gilt in diesem Moment als überlassen.
  2. Die Dauer des Mietverhältnisses richtet sich nach den jeweils gültigen Regelungen des Standorts der Anlage. Die möglichen Optionen sind online über das Buchungsportal der Vermieterin einsehbar.
  3. Die Vermieterin behält sich das Recht vor, eine Buchung für den Zeitraum eines Jahres abzulehnen, wenn ein Mieter bereits im vorherigen Jahr in derselben Anlage eine Box oder einen Stellplatz für die Dauer eines Jahres gemietet hatte. Die Vermieterin wird von diesem Recht insbesondere bei Anlagen mit hoher Auslastung Gebrauch machen, um möglichst vielen verschiedenen Interessenten das Mieten eines Stellplatzes oder einer Box in der jeweiligen Anlage zu ermöglichen. Wenn die Vermieterin die Jahresbuchung ablehnt, wird der Mietvertrag für die Dauer einer Woche geschlossen und der Mieter per E-Mail hierüber informiert.

7. Nutzung durch den Mieter; Pflichten des Mieters

  1. Die Benutzung der Anlage erfolgt auf eigene Gefahr des Mieters.
  2. Der Zugangs- und Registrierungscode dient dem Öffnen und Verschließen der Zugangstüren.
  3. Der Mieter verpflichtet sich, die Anlage pfleglich zu behandeln und sauber zu halten.
  4. Beim Abstellen des Fahrrads ist den Hinweisen zur Benutzung von Openbikebox Folge zu leisten.
  5. Den Mieter trifft die Obliegenheit, das eingestellte Fahrrad zusätzlich gegen Diebstahl zu sichern, indem das Fahrrad zumindest mittels eines handelsüblichen Schlosses (z.B. durch ein Ring- oder Spiralschloss) in der Anlage abgeschlossen wird.
  6. Der Mieter ist nicht befugt, andere Gegenstände als Fahrräder und Fahrradzubehör in der Anlage einzustellen.
  7. Beim Einstellen des Fahrrads nebst Fahrradzubehör in der Anlage hat der Benutzer die im Verkehr erforderliche Sorgfalt zu beachten.
  8. Bei Verlust des Zugangscodes erfolgt die Herausgabe des Fahrrads nur gegen Vorlage eines gültigen Lichtbildausweises. Etwaige durch den Verlust des Codes entstehende Mehrkosten hat der Mieter zu tragen. Der Mieter ist verpflichtet, den Verlust des Zugangscodes der Vermieterin unverzüglich anzuzeigen.
  9. Der Mieter ist nicht berechtigt, den Schließmechanismus der Anlage zu verändern, etwa durch Anbringung eigener Schlösser außerhalb der Anlage.
  10. Die Vermieterin führt an sämtlichen Boxen in der Regel einmal jährlich eine Grundreinigung durch. Hierzu erfolgt eine Öffnung der Box, welche der Mieter zu dulden hat.
  11. Der Mieter verpflichtet sich, seinen Platz in der Anlage zum Ablauf der Nutzungsdauer rechtzeitig zu räumen. Sollte der Mieter dieser Pflicht nicht nachkommen, ist die Vermieterin berechtigt, die Anlage auf Kosten des Mieters selbst zu räumen oder durch Dritte räumen zu lassen und die eingebrachten Gegenstände in Besitz zu nehmen. Der Mieter hat etwaige Schäden, die dadurch entstehen, dass die Anlage nicht rechtzeitig geräumt wird, zu ersetzen. Der Mieter hat die Kosten der Räumung nicht zu tragen und Schäden nicht zu ersetzen, falls ihn kein Verschulden trifft.
  12. Unbeschadet der Ziffern 5 und 14 dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen kann das Mietverhältnis nicht vorzeitig beendet werden. In diesem Fall wird, auch bei vorzeitiger Rückgabe des Platzes in der Anlage, ein anteiliger Mietpreis nicht erstattet.
  13. Die durch Diebstahl, Raub oder Beschädigung durch Dritte oder in Folge eines Unfalls oder höherer Gewalt entstandenen Schäden am Fahrrad sind in der Regel durch eine Versicherung des Mieters abgesichert. Für daraus entstandene Schäden wird keine Haftung übernommen.
  14. Bei Verdacht einer vertragswidrigen Nutzung ist die Vermieterin berechtigt, die Anlage ohne Zustimmung des Kunden selbst oder durch Dritte öffnen zu lassen. Sollte sich der vertragswidrige Gebrauch bestätigen, ist die Vermieterin berechtigt, die Anlage selbst zu räumen oder durch Dritte räumen zu lassen und die eingebrachten Gegenstände in Besitz zu nehmen. Die Räumung ist für den Mieter kostenpflichtig, es sei denn, er hat die vertragswidrige Nutzung nicht zu vertreten.
  15. Nach Räumung der Anlage nach Buchstabe k) oder n) verwahrt die Vermieterin die in Besitz genommenen Gegenstände längstens für 6 Monate. Nach Ablauf dieser Frist gehen die Gegenstände entschädigungslos in das Eigentum der Vermieterin über. Die Vermieterin behält sich auf Grund der Art, der Beschaffenheit oder der Werthaltigkeit eine gesonderte Verwahrung vor. Die Kosten der Verwahrung fallen dem Mieter zur Last, wenn und soweit dieser die Verwahrung schuldhaft verursacht hat.

8. Pflichten der Vermieterin

  1. Die Vermieterin ist verpflichtet, dem Mieter den von ihm gebuchten Platz in der Anlage unverzüglich nach Abschluss der Buchung mit dem Versenden des Zugangs- und Registrierungscodes zur Verfügung zu stellen.
  2. Die Vermieterin trägt dafür Sorge, dass sich die Anlage während der gesamten Vertragslaufzeit in einem vertragsgemäßen Zustand befindet.
  3. Die Vermieterin ist verpflichtet, etwaige Fehler im Rahmen des Buchungsvorgangs unverzüglich nach Bemerken dem Mieter mitzuteilen.

9. Rechte des Mieters wegen Mängeln

  1. Die Anlage wird dem Mieter frei von Mietmängeln zur Verfügung gestellt.
  2. Etwaige vorhandene Mängel hat der Mieter der Vermieterin unverzüglich nach deren Entdeckung anzuzeigen. Eine Anzeige ist auch über das Onlineportal der Vermieterin möglich. Der Mieter ist zum Ersatz des Schadens verpflichtet, der dadurch entsteht, dass er es unterlassen hat, den Mangel nach Maßgabe des Satzes 1 anzuzeigen.
  3. Die Vermieterin ist verpflichtet, vor oder während des Mietverhältnisses auftretende Mängel zu beseitigen, soweit diese ordnungsgemäß angezeigt wurden.
  4. Der Mieter ist für die Zeit, in welcher die Tauglichkeit aufgehoben ist, von der Entrichtung der Miete befreit. Für die Zeit, während die Tauglichkeit eingeschränkt ist, wird die Miete angemessen herabgesetzt. Die vorab zu viel entrichtete Miete ist dem Mieter zurückzuerstatten. Dies gilt jedoch nicht, soweit die Vermieterin infolge einer unterlassenen Mangelanzeige des Mieters keine Abhilfe schaffen konnte.
  5. Rückerstattungen erfolgen spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag, an dem die Mangelanzeige des Mieters bei der Vermieterin eingegangen ist, sofern diese Anzeige berechtigterweise erfolgt. Für diese Rückzahlung verwendet die Vermieterin dasselbe Zahlungsmittel, welches der Mieter bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt hat, es sei denn, mit dem Mieter wird ausdrücklich etwas anderes vereinbart. Wegen dieser Rückerstattung werden dem Mieter keine Entgelte berechnet.
  6. Ansprüche wegen Mängeln gegen die Vermieterin stehen nur dem unmittelbaren Mieter zu und sind nicht abtretbar.

10. Überlassung an Dritte

Eine Überlassung des Platzes in der Anlage an Dritte, insbesondere eine Untervermietung, ist dem Mieter nicht gestattet.

11. Haftung

  1. Der Mieter haftet für alle an der Anlage entstandenen von ihm schuldhaft verursachten Schäden. Der Mieter haftet zudem für Schäden, die durch ein von ihm zu vertretendes Verhalten Mitarbeitern der Vermieterin oder anderen Nutzern der Anlage entstehen. Veränderungen und Verschlechterungen durch den vertragsgemäßen Gebrauch hat der Mieter dabei nicht zu vertreten. Der Mieter ist verpflichtet, alle von ihm verursachten Schäden unverzüglich anzuzeigen. Dabei ist eine Schadensanzeige auch über das Onlineportal der Vermieterin möglich.
  2. Schadensersatzansprüche gegen die Vermieterin sind unabhängig von der Art der Pflichtverletzung, einschließlich unerlaubter Handlungen, ausgeschlossen, soweit nicht vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln vorliegt.
  3. Bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet die Vermieterin für jede Fahrlässigkeit, jedoch nur bis zur Höhe des voraussehbaren Schadens. Ansprüche auf entgangenen Gewinn, aus Schadensersatzansprüchen Dritter sowie sonstige mittelbare Schäden und Folgeschäden können nicht verlangt werden.
  4. Die Haftungsbeschränkungen und Haftungsausschlüsse unter Buchstabe b) und c) gelten nicht für Ansprüche, die wegen arglistigen Verhaltens der Vermieterin entstanden sind sowie für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
  5. Soweit die Haftung der Vermieterin ausgeschlossen ist, gilt dies auch für deren Angestellte, Arbeitnehmer, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.

12. Pfandrecht

Zwischen Vermieterin und Mieter wird vereinbart, dass für die Forderungen aus dem Mietverhältnis an dem in die Anlage eingestelltem Fahrrad sowie etwaigem Fahrradzubehör des Mieters ein Pfandrecht zu Gunsten der Vermieterin bestellt wird. Das Pfandrecht erstreckt sich nicht auf die Sachen, welche nicht im Eigentum des Mieters stehen, und auch nicht auf die Sachen, welche der Pfändung nicht unterliegen.

13. Preise

  1. Das vom Mieter im Rahmen des Zahlungsvorgangs nach Ziffer 3 Buchstabe d) zu entrichtende Entgelt richtet sich nach der jeweils gültigen Entgeltordnung des Standorts der Anlage. Diese Preise sind online über das Buchungsportal der Vermieterin einsehbar und werden im Rahmen des Buchungsvorganges angezeigt.
  2. Außerordentliche Kündigung aus wichtigem Grund
  3. Jede Vertragspartei kann das Mietverhältnis aus wichtigem Grund außerordentlich fristlos nach Maßgabe des § 543 BGB kündigen.
  4. Ein wichtiger Grund für die Vermieterin liegt insbesondere vor, wenn der Mieter die Anlage vorsätzlich beschädigt oder der Mieter seine Pflichten gröblich in nicht unerheblichem Maße verletzt.
  5. Kündigt der Mieter nach Buchstabe a) außerordentlich, ist ihm die bezahlte Miete anteilig zurückzuerstatten. Der Anteil bemisst sich nach der bereits zurückliegenden Mietdauer bis zum Eintritt des Kündigungsgrundes im Verhältnis zu der Zeit, welche das Mietverhältnis nach Eintritt des Kündigungsgrundes noch gedauert hätte.
  6. Im Falle einer außerordentlichen Kündigung der Vermieterin aus den unter b) dargestellten Gründen hat der Mieter keinen Anspruch auf Rückerstattung der von ihm entrichteten Miete. Die Vermieterin muss sich jedoch das anrechnen lassen, was sie dadurch erspart, dass sie die Anlage innerhalb der ursprünglichen Dauer des Mietverhältnisses anderweitig vermietet.
  7. Rückerstattungen erfolgen spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag, an dem die außerordentliche Kündigung des Mieters bei der Vermieterin eingegangen ist, sofern diese Kündigung berechtigterweise erfolgt. Für diese Rückzahlung verwendet die Vermieterin dasselbe Zahlungsmittel, welches der Mieter bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt hat, es sei denn, mit dem Mieter wird ausdrücklich etwas anderes vereinbart. Wegen dieser Rückerstattung werden dem Mieter keine Entgelte berechnet.

14. Rechtswahl

Einbeziehung und Auslegung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln sich ebenso wie Abschluss und Auslegung des Rechtsgeschäfts selbst ausschließlich nach dem Recht der Bundesrepublik Deutschland.

15. Unwirksamkeit einzelner Regelungen

Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieses Vertrags oder seiner Bestandteile lässt die Wirksamkeit der übrigen Regelungen unberührt. Die Vertragspartner sind im Rahmen des Zumutbaren nach Treu und Glauben verpflichtet, eine unwirksame Bestimmung durch eine ihrem wirtschaftlichen Erfolg gleichkommende wirksame Regelung zu ersetzen, sofern dadurch keine wesentliche Änderung des Vertragsinhalts herbeigeführt wird; das Gleiche gilt, falls ein regelungsbedürftiger Sachverhalt nicht ausdrücklich geregelt ist.